Schwerbehindertenausweis für
Pflegebedürftige
Wer alt und krank ist, sollte prüfen lassen, ob er die Voraussetzungen
für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfüllt.
Denn: viele Erkrankungen im Alter führen zu einer anerkannten
Schwerbehinderung.
Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis mit sich?
Ein Schwerbehindertenausweis bringt einige Privilegien und Vorteile mit sich:
- die Benutzung von gesonderten Behindertenparkplätzen ist gestattet
- Schwerbehinderte können sich auf Antragvon den Rundfunkggebühren (GEZ) befreien lassen
- Das Finanzamt gewährt i.d.R. Steuervorteile, da Schwerbehinderte meist höhere Aufwendungen für ihre
Lebenshaltung haben - Die Deutsche Bahn und die öffentlichen Nahverkehrsunternehmen bieten Schwerbehinderten meist günstigere
Tickets - auch private Freizeiteinrichtungen gewähren bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oftmals Rabatte
oder günstigere Eintrittskarten
Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?
Ob ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis besteht, wird vom Amt für soziale Angelegenheiten
oder vom Versorgungsamt der jeweiligen Gemeinde auf Antrag festgestellt. Die Art der Erkrankung ist für die Ausstellung des
Behindertenausweises nicht von Bedeutung, sondern die daraus resultierenden Einschränkungen im Alltag. Ergänzend zur
Antragstellung müssen Sie dem Amt nachvollziehbare Krankenbefunde einreichen und i.d.R. auch den behandelnden Hausarzt
von der Schweigepflicht entbinden, damit dieser Auskunft über die Schwere der Erkrankung und deren Auswirkungen erteilen
kann.
Die Merkzeichen im Behindertenausweis
Im Behindertenausweis finden sich je nach Art und Auswirkung der bestehenden Behinderung verschiedene Merkzeichen,
die nachfolgend erläutert werden:
- “G” – steht für “gehbehindert“. Dieses Merkzeichen berechtigt zu Freifahrten im Nahverkehr. Als Gehbehindert
gilt, wer Strecken von ungefähr zwei Kilometern nicht mehr ohne große Schwierigkeiten oder Gefahren schafft. - “aG” – steht für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen. Das “aG” berechtigt zu Freifahrten im Nahverkehr
und berechtigt dazu, den blauen Parkausweis zu beantragen. Mit dem blauen Parkausweis ist es gestattet in
Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen, im Halteverbot oder auch auf Anwohnerparkplätzen zu parken.
Das Merkzeichen “aG” erhalten beispielsweise Menschen mit einer Querschnittslähmung. - “H” – das Merkzeichen “H” wird vermerkt, sofern jemand länger als sechs Monate Hilfe bei normalen
Alltagsverrichtungen wie etwa beim Essen oder Anziehen benötigt. Das Merkzeichen “H” erhalten i.d.R.
zum Beispiel Rollstuhlfahrer, Blinde oder auch Hirngeschädigte. - “Bl” – dieses Merkzeichen steht für Blinde und stark Sehgeschädigte. Sie können sowohl einen besonderen
Parkausweis bekommen, Sie erhalten aber auch Steuererleichterungen oder Freifahrten im Nahverkehr. - “Gl” – Anspruch auf dieses Merkzeichen haben Gehörlose. Anspruchsberechtigte können Freifahrten
im Nahverkehr in Anspruch nehmen. - “B” – Menschen mit einem “B” im Behindertenausweis dürfen im Nah- und Fernverkehr kostenlos eine
Begleitperson mitnehmen - “RF” – Personen, die aufgrund ihrer starken Behinderung (mindestens ein Grad der Behinderung von 80) nicht an
öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, weil sie andere stören würden oder eine ansteckende
Krankheit haben, erhalten das Merkzeichen “RF” und können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.
Auch Blinde und Gehörlose erhalten dieses Merkzeichen
Bildquelle: Rainer Sturm Pixelio
